Lebensbedrohliche Erkrankungen oder schwere Unfälle können unerwartet dazu führen, dass man plötzlich nicht mehr handlungs- oder entscheidungsfähig ist. Werden im Vorfeld keine konkreten Regelungen getroffen, obliegt es den Ärzt:innen, nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln und entsprechende Maßnahmen zu setzen.
Wer allerdings bereits im Voraus festlegen möchte, welche medizinischen Maßnahmen im Ernstfall getroffen oder unterlassen werden sollen, kann dies mit Hilfe einer Patientenverfügung klar regeln. Beispielsweise lässt sich darin eindeutig festhalten, ob lebensverlängernde Maßnahmen erwünscht sind oder abgelehnt werden.
Ich berate Sie gerne ausführlich und nehme mir ausreichend Zeit, um all Ihre Fragen rund um die Patientenverfügung zu beantworten.
Sie erhalten von mir drei Kopien Ihrer Patientenverfügung sowie eine praktische Patientenverfügungskarte für Ihre Geldbörse.